Ab dem 1. November 2012, mit mehreren Aktualisierungen im Jahr 2021, müssen alle nach dem 1. Juli 2012 hergestellten und für den allgemeinen Verkauf verfügbaren Reifen ein EU-Reifenlabel tragen oder über entsprechende Kennzeichnungsinformationen verfügen, die eine Klassifizierung eines bestimmten Reifens ermöglichen. Reifenhersteller garantieren, dass Reifen mit der gleichen Artikelnummer, die vor dem 1. Juli 2012 hergestellt wurden, die gleiche Qualität aufweisen wie Reifen mit einem Reifenlabel. Möglicherweise ist das Label nicht direkt am Reifen angebracht oder begleitet ihn in irgendeiner Weise, aber die Informationen über die zugehörige Klassifizierung eines Reifens nach den Kriterien des EU-Reifenlabels finden Sie immer auf der detaillierten Informationsseite auf autoreifenonline.de für jeden einzelnen Reifen. Die Kennzeichnung erfolgt auf Artikelebene, d.h. jeder Artikel erhält ein eigenes Label. Zusätzlich werden die entsprechenden Angaben auf oder mit der Rechnung versandt.
Für jede Reifentypbezeichnung gibt es einen QR-Code mit einem Link zur EU-Produktdatenbank (EPREL).
Reifenhersteller garantieren, dass Reifen mit der gleichen Artikelnummer, die vor dem 1. Juli 2012 hergestellt wurden, die gleiche Qualität aufweisen wie Reifen mit einem Reifenlabel. Möglicherweise ist das Label nicht direkt am Reifen angebracht oder begleitet ihn in irgendeiner Weise, aber die Informationen über die zugehörige Klassifizierung eines Reifens nach den Kriterien des EU-Reifenlabels finden Sie immer auf der detaillierten Informationsseite auf autoreifenonline.de für jeden einzelnen Reifen.
Die EU-Reifenlabel-Gesetzgebung wird im Jahr 2021 mit mehreren neuen Ergänzungen zu den bestehenden Kriterien aktualisiert werden. Die Kennzeichnung erfolgt auf Artikelebene, d.h. jeder Artikel erhält ein eigenes Label. Zusätzlich werden die entsprechenden Angaben auf oder mit der Rechnung versandt.